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Formulare des Gewerbeamtes

Dienstleistungen

Gewerbean-, um-, abmeldungen für selbständige Betriebe

Wer eine gewerbliche Tätigkeit beginnt, sie verlegt oder aufgibt, muss dies unverzüglich dem Gewerbeamt der Marktgemeinde Garmisch-Partenkirchen mitteilen, sofern sich der Betriebssitz oder eine Niederlassung im Gemeindegebiet befindet. Die Meldung können Sie bequem zu Hause online HIER tätigen. Die Onlinemeldung ist somit vollständig abgeschlossen. Ihnen wird anschließend zeitnah die Bestätigung postalisch übersandt.

Alternativ können Sie auch unsere bereitgestellten Formularen nutzen.

Folgende Unterlagen müssen schriftlich zur Gewerbemeldung beim Gewerbeamt eingereicht werden:

  • Ausgefülltes und unterschriebenes Formular
  • Kopie des Personalausweises des Inhabers/ der Geschäftsführer/ der Vorstände
  • Handelsregisterauskunft/ aktueller Handelsregister-Auszug (bei juristischen Personen)
  • Aktuelle Handwerkskarte (bei Handwerksbetrieben)

Auszug aus dem Gewerbezentralregister (GZR)

Bürger bzw. Gewerbetreibende (natürliche oder juristische Personen), die einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister benötigen, können dies beim Einwohnermeldeamt persönlich beantragen.

Gewerbezentralregisterauszüge werden i.d.R. für behördliche oder private Zwecke benötigt.

Wie erhalte ich einen Gewerbezentralregister-Auszug?

  • Persönliche Vorsprache unter Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses
  • Wird der Antrag stellvertretend für eine juristische Person gestellt, so ist bei Antragstellung zwingend ein aktueller Handelsregister-Auszug vorzulegen. Die Antragstellung erfolgt durch die gesetzliche Vertretung der juristischen Person. Die Vertretungsberechtigung muss aus dem Handelsregister hervorgehen
  • Direkt online unter: BfJ (Bürgerdienste) (bund.de)
  • Eine Antragstellung durch eine bevollmächtigte dritte Person, welche nicht im Handelsregister eingetragen ist, ist nicht möglich.
  • Ist das GZR für eine Behörde oder sonstige Körperschaft des öffentlichen Rechts bestimmt (Belegart O), benötigen wir die Anschrift und ggf. das dortige Aktenzeichen bzw. den Verwendungszweck
  • Dauer: ca. 2 – 3 Wochen

Gebühren für die Ausstellung:

  • Die Gebühr für ein einen Gewerbezentralregisterauszug beträgt EUR 13,–.