Aktuell gilt für externe Besucher des Rathauses die 2G-Regel. Das heißt, Besucher dürfen das Rathaus nur betreten, wenn sie geimpft oder genesen sind und einen entsprechenden Nachweis mit sich führen. Diese Regelung gilt NICHT für Besucher des Einwohnermeldeamtes, des Standesamtes sowie der Friedhofsverwaltung – hier gilt nach wie vor die 3G Regel, d.h. die Besucher müssen geimpft oder genesen sein und dies mit einem entsprechenden Nachweis belegen, bzw. einen Antikörper, oder PCR Test vorweisen, der nicht älter als 24 Stunden ist. Besucher und Gäste von Trauungen im Rathaus müssen hingegen die 2G Regel beachten.