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20.12.2024

Silvesterfeuerwerk – Verbotszonen

Bereits in den vergangenen Jahren  hatte der Gemeinderat beschlossen, einen Appell an die Bürgerinnen und Bürger des Marktes sowie Gäste aus Nah und Fern zu richten, generell auf das Abbrennen von Feuerwerkskörpern zum Jahreswechsel zu verzichten. In bestimmten Bereichen des Ortes gilt aber zudem ein Feuerwerksverbot, v.a. rund um Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen sowie besonders brandgefährdete Gebäude. Den aktuellen Plan dieser Bereiche finden Sie unten stehend als PDF zum Download.

Feuerwerksverbotszonen im Ortsgebiet

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