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11.10.2023

PM 2023 – 64 Fahrradzone Bereich Enzianstraße

Der Wunsch nach einer Fahrradzone im Bereich rund um das Werdenfelsgymnasiums war groß – und wird nun auch entsprechend erfüllt. Als ergänzende Maßnahme zum Radverkehrskonzept des Marktes Garmisch-Partenkirchen, bzw. Tempo-30-Zonen Beschilderung wird im Laufe der kommenden Woche die Enzianstraße vom Kreisverkehr an der Partnach herkommend bis zur Zufahrt zur Tiefgarage des Werdenfelsgymnasiums, sowie die gesamte Angerstraße als „Fahrradzone“ ausgewiesen. Die Enzianstraße wird in diesem Zuge zur Einbahnstraße (Tempo 30 Zone), das heißt Autos dürfen ab Einrichtung der Radfahrerzone hier nur noch von der Angerstraße aus in Richtung Wettersteinstraße fahren.

Die Zufahrt der Tiefgarage zum Werdenfelsgymnasium bleibt von der Wettersteinstraße kommend möglich. Die Fahrradzone beginnt im Anschluss an diese Zufahrt.  Die Fahrradzone ist ein Gebiet, das dem Radverkehr eine erhöhte Priorität und besondere Rechte zuweist. Es ist Radfahrern ausdrücklich erlaubt, nebeneinander zu fahren – und zwar auch, wenn Kraftfahrzeuge hinter ihnen sind und nicht überholen können. Anlieger- oder Kfz-Verkehr müssen sich so verhalten, dass der Radverkehr weder behindert noch gefährdet wird. Wenn nötig, muss der Kraftfahrzeugverkehr die Geschwindigkeit weiter verringern. Kraftfahrer auf der Fahrradstraße dürfen nur überholen, wenn sie dadurch keine Radfahrer gefährden. Sie müssen dabei einen Sicherheitsabstand von mindestens 1,5 Meter einhalten. Es gilt die Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h und eine grundsätzliche rechts-vor-links-Regelung hinsichtlich des Vorfahrrechts.

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