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22.09.2023

PM 2023 – 56 Wichtige Informationen zu Briefwahlunterlagen und Wahlbriefen

Briefwahlunterlagen:

Die Annahme von Briefwahlanträgen schriftlich, per Fax oder per E-Mail können im Wahlamt des Marktes Garmisch-Partenkirchen nur noch bis zum 02.10.2023, 16:00 Uhr entgegengenommen werden.

Die Möglichkeit die Unterlagen über den Online-Zugang zu beantragen endet bereits am 01.10.2023 um 23:00 Uhr. Gerne können die Unterlagen können aber noch persönlich im Wahlamt des Rathauses bis zum 6.10. 2023, 15:00 Uhr abgeholt werden. In Ausnahmefällen, das heißt bei Krankheit oder bei nachweisbarem Nichterhalt der Briefwahlunterlagen, gilt dies auch noch bis Samstag, den 07.10.2023 von 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr.

Wahlbriefe:

Die ausgefüllten Wahlbriefe (roter Umschlag) müssen bis spätestens Donnerstag, den 05.10.2023 in die Briefkästen der Deutschen Post eingeworfen werden. Persönlich können die Wahlbriefe aber noch bis Sonntag, den 08.10.2023 18:00 Uhr entweder beim Wahlamt direkt abgegeben, oder in den Briefkasten am Rathaus eingeworfen werden.

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