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29.09.2023

Fälschliche Übermittlung von Personendaten

Dem Einwohnermeldeamt des Marktes ist leider ein Fehler bei der Übermittlung von Personendaten im Zusammenhang mit der anstehenden Landtags- und Bezirkswahl unterlaufen. Ein Landtagskandidat hatte eine, gemäß § 50 des Bundesmeldegesetzes zulässige Anfrage an den Markt gerichtet, in der er um Auskunft über wahlberechtigte Personen zwischen 60 und 80 Jahren aus Garmisch-Partenkirchen bat. Dieser Auskunftsanfrage kam der Markt nach und übermittelte dem Kandidaten als gesetzlich zum Empfang dieser Daten berechtigte Person, die gewünschten eingeschränkten Personendaten (Name, Vorname, Adresse und Doktorgrad). Weitere Daten wurden nicht weitergegeben.  Der Landtagskandidat darf diese Daten gemäß der gesetzlichen Vorgabe aber ausschließlich für Werbung bei einer Wahl oder Abstimmung verwenden und muss diese spätestens einen Monat danach komplett löschen und vernichten. Leider ist nun bei der Erstellung genau dieser Datensätze ein Fehler passiert. Denn es wurden fälschlicherweise auch Daten von ca. 450 Personen weitergegeben, die eigentlich dieser Datenweitergabe an Parteien und Wählergruppen im Vorfeld widersprochen hatten und eine sogenannte Übermittlungssperre im Einwohnermeldeamt eingetragen haben. Der Markt Garmisch-Partenkirchen bittet dringend um Entschuldigung und wird alles daransetzen, dass sich ein solcher Fall nicht wiederholt.

 

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