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28.08.2024

08 / 2024 – Anträge auf Sport- und Kulturförderung 2025 bis 1. Oktober stellen

Der Markt Garmisch-Partenkirchen gewährt im Förderjahr 2025 wieder Förderungen in den Bereichen Kultur und Sport gemäß den gültigen Förderrichtlinien. Fördergelder werden nur auf schriftlichen Antrag ausbezahlt. Die örtlichen Kulturschaffenden, Institutionen und Kulturvereine als auch die Sportvereine des Ortes werden daher aufgerufen, entsprechende Förderanträge fristgerecht beim Markt Garmisch-Partenkirchen einzureichen. Frist für die Einreichung von Sonderförderanträgen für das Jahr 2025 – sowohl im Bereich Kultur als auch im Bereich Sport – ist der 1. Oktober 2024. Bis dahin müssen auch Anträge auf Grundförderung im Kulturbereich eingegangen sein. Später eingehende Anträge können nicht berücksichtigt werden. Förderanträge zur Allgemeinen Vereinsförderung 2025 im Bereich des Sports (Jugendzuschuss, Übungsleiterzuschuss und allgemeiner Vereinszuschuss) müssen mit der Nennung der aktuellen Mitgliederzahlen (Stichtag 01.01.2025) bis spätestens zum 1. März 2025 eingereicht werden. Die hierzu notwendigen Formulare und nähere Informationen finden Sie auf der Website des Marktes (http://www.buergerservice.gapa.de) unter der Rubrik Kultur & Sport.

Weitere Informationen erteilen auch die Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter der Hauptverwaltung im Rathaus, 1. Stock,
Zimmer Nr. 1.17 (Kultur) und 1.20 (Sport),

Tel. 0 88 21/9 10 – 3234,
oder – 3364.

Gerne auch per E-Mail unter
hauptverwaltung@gapa.de
bzw. kultur@gapa.de

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