Aufgaben
Der Marktgemeinderat hat sich am 24.09.2020 mit der Besetzung befasst sowie die Geschäftsordnung des Kulturbeirates für die kommende Sitzungsperiode 2020 -26 beschlossen.
Mithilfe des Kulturbeirats wird eine konzeptbasierte und beteiligungsorientierte Kulturpolitik für den Ort Garmisch-Partenkirchen angestrebt. Dazu gehören die Angabe und Begründung der Förderziele, die Bestimmung von Schwerpunkten, Handlungsfeldern und Maßnahmen zur Erreichung der Ziele, Verfahren der Erfolgskontrolle und Instrumente zur Fortschreibung und Weiterentwicklung. In diesem Zusammenhang wirkt der Beirat und versteht sich als Gegenstand strukturierter Diskurs- und Beteiligungsverfahren.
Der Kulturbeirat berät als unabhängiges Expertengremium den Marktgemeinderat in kulturellen Fragen, insbesondere innerhalb des Förderverfahrens und des kulturellen Leitbildprozesses des Ortes. Er begutachtet Vorhaben von kultureller Bedeutung, um durch fachlich kompetente Empfehlungen eine Entscheidungsgrundlage zu gewinnen.
Die Fachkraft für Kultur moderiert und leitet die Sitzungen. Entsprechende Anfragen politischer VertreterInnen oder anderer Akteute leitet sie an das Gremium weiter. Die 1. Bürgermeisterin lädt mit entsprechender Tagesordnung zu den Sitzungen ein.