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12.12.2023

Öffentliche Bekanntmachung einer Allgemeinverfügung

Vollzug des Bayerischen Landesstraf- und Verordnungsgesetzes (LStVG)
Erlass eines Betretungs-, Befahrungs- und Aufenthaltsverbotes nach
Art. 26 Abs. 2 LStVG

Anlage:
1 Übersichtskarte

 

Der Markt Garmisch-Partenkirchen erlässt folgende

Allgemeinverfügung:

In einem Teilbereich der Flur Vordergraseck sind aufgrund der starken Schneefälle eine größere Anzahl an Bäumen in die Partnachklamm gestürzt bzw. drohen aufgrund von schweren Schäden noch in die Klamm zu stürzen. Zu den erforderlichen Aufräum- und Ausholzarbeiten sowie zu weiteren Sicherungsaufgaben wird auch der vielfache Einsatz eines Helikopters erforderlich sein. Um diese Arbeiten und die nötigen Helikopterflüge gefahrlos zu ermöglichen, wird folgendes angeordnet:

  1. Das Betreten, Befahren sowie der Aufenthalt des zu sperrenden Bereiches und zwar in folgenden Grenzen:

– Teilbereiche der Fl.Nrn. 2330, 2330/2, 3188 und 1952 Gemarkung Partenkirchen gemäß beiliegender Übersichtskarte
ist ab Dienstag den 12.12.2023 bis zum 22.12.2023 verboten.

Die beiliegende Übersichtskarte ist Teil dieser Allgemeinverfügung.

  1. Ausgenommen vom Betretungs- Befahrungs- und Aufenthaltsverbot sind die mit Bau- und Sicherungsarbeiten beauftragten Personen, sowie Einsatzkräfte   der Sicherheitsbehörden.
  2. Die sofortige Vollziehung der Nrn. 1 und 2 wird angeordnet.
  3. Kosten für diesen Bescheid werden nicht erhoben.
  4. Die Allgemeinverfügung tritt mit unter Punkt 1 genanntem Datum in Kraft.

 

Die Begründung kann während der allgemeinen Öffnungszeiten im Rathaus des Marktes Garmisch-Partenkirchen eingesehen werden.

Anlage:

Übersichtskarte