Vollzug des Bayerischen Landesstraf- und Verordnungsgesetzes (LStVG)
Erlass eines Betretungs-, Befahrungs- und Aufenthaltsverbotes nach
Art. 26 Abs. 2 LStVG
Anlage:
1 Übersichtskarte
Der Markt Garmisch-Partenkirchen erlässt folgende
Allgemeinverfügung:
In einem Teilbereich der Flur Vordergraseck sind aufgrund der starken Schneefälle eine größere Anzahl an Bäumen in die Partnachklamm gestürzt bzw. drohen aufgrund von schweren Schäden noch in die Klamm zu stürzen. Zu den erforderlichen Aufräum- und Ausholzarbeiten sowie zu weiteren Sicherungsaufgaben wird auch der vielfache Einsatz eines Helikopters erforderlich sein. Um diese Arbeiten und die nötigen Helikopterflüge gefahrlos zu ermöglichen, wird folgendes angeordnet:
– Teilbereiche der Fl.Nrn. 2330, 2330/2, 3188 und 1952 Gemarkung Partenkirchen gemäß beiliegender Übersichtskarte
ist ab Dienstag den 12.12.2023 bis zum 22.12.2023 verboten.
Die beiliegende Übersichtskarte ist Teil dieser Allgemeinverfügung.
Die Begründung kann während der allgemeinen Öffnungszeiten im Rathaus des Marktes Garmisch-Partenkirchen eingesehen werden.
Anlage: