Die Form der Kommunikation mit der Verwaltung unterliegt besonderen Regeln, insbesondere auf elektronischem Wege. Dahinter steckt das neue E-Government-Gesetz des Bundesministeriums des Inneren (BMI), das vielmehr die Kommunikation mit Verwaltung erleichtern soll.
Was müssen Sie beachten?
EINFACHE FORMLOSE SCHREIBEN
Die Übermittlung von elektronischen Dokumenten an den Markt Garmisch-Partenkirchen ist für den einfachen und formlosen Schriftverkehr möglich.
FORMGEBUNDENE SCHREIBEN
Aufgrund der Einstellung des Dienstes „de-mail“ ist eine elektronische Übermittlung derzeit nicht möglich, wir arbeiten mit Nachdruck an einer neuen Lösung.