Im Frühjahr 2023 werden wieder bundesweit für die neue Amtsperiode 2024 bis 2028 Schöffinnen und Schöffen gewählt.
Auch der Markt Garmisch-Partenkirchen sucht deshalb Frauen und Männer, die sich für dieses Ehrenamt zur Verfügung stellen und sich den Anforderungen dieses Amtes stellen möchten.
Schöffinnen und Schöffen sind Personen, die durch eine Wahl zu ehrenamtlichen Richtern in der Strafjustiz bestimmt worden sind. Als solche sind sie unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen. Wie die Berufsrichter sind sie zur Objektivität und Unparteilichkeit verpflichtet. Deshalb lautet der Eid, den all Schöffen zu Beginn ihrer Tätigkeit zu leisten haben, dass sie „nach bestem Wissen und Gewissen ohne Ansehen der Person“ urteilen werden. Sie sollen in diesem Ehrenamt als Vertreter des Volkes dazu beitragen, dass das Vertrauen des Volkes in die Justiz erhalten bleibt. Sie erfüllen damit eine unverzichtbare und verantwortungsvolle Aufgabe.
Die Bewerberinnen und Bewerber müssen in Garmisch-Partenkirchen wohnen, am 01.01.2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt und deutsche Staatsangehörige sein. Das verantwortungsvolle Amt einer Schöffin und eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – eine gute, körperliche Verfassung. Juristische Kenntnisse sind für das Amt nicht erforderlich. Umfangreiche Informationen erhalten Sie auch auf der Website www.schoeffen-bayern.de.
Interessierte für das Schöffenamt können sich bis zum 28.04.2023 im Wahlamt des Marktes Garmisch-Partenkirchen, Rathausplatz 1, Zimmer E.16, 82467 Garmisch-Partenkirchen bewerben. Nähere Informationen und den Bewerbungsbogen erhalten Sie im Einwohnermeldeamt, Tel.: 08821/910-3151 bzw. 3157 oder ganz einfach als PDF (unten stehend) herunterladen, einscannen und an einwohneramt@gapa.de schicken
Weitere Informationen finden Sie auch hier: