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Bürgeramt – Standesamt

  • Geburtsbeurkundung

Nachdem Sie entbunden haben sind folgende Urkunden und Dokumente dem Standesamt für die Beurkundung der Geburt vorzulegen:

Eltern sind verheiratet

  • Stammbuch oder
  • beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister oder
  • bei Auslandsheirat internationale Eheurkunde oder Eheurkunde mit Übersetzung durch einen bei deutschen Gerichten zugelassenen beeidigten Dolmetscher (ggf. mit Apostille oder Legalisation)
  • bei Ausländern zusätzlich Reisepässe und Aufenthaltserlaubnisse. Eine Rechtswahl vor dem Standesamt (Heimatrecht oder deutsches Recht) ist erforderlich.

Eltern sind nicht miteinander verheiratet

  • aktuelle Geburtsurkunde oder
  • beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister der Mutter und des Vaters (für Vaterschaftsanerkennung)
  • bei vorhergehender Ehe der Mutter eine aktuelle beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister und ggf. das Scheidungsurteil
  • Termin für Vaterschaftsanerkennung mit dem Standesamt vereinbaren

Die Urkunden sollen aktuell ausgestellt sein. Ist die Beurkundung ebenfalls in Garmisch-Partenkirchen erfolgt, kann auf eine Vorlage verzichtet werden.
Weitere Urkunden und Dokumente können bei Bedarf nachgefordert werden!

Entbindung im Klinikum

Bei einer Entbindung im Klinikum Garmisch-Partenkirchen müssen Sie die Unterlagen für die Beurkundung bereits dort zur Weiterleitung an das Standesamt abgeben. Die schriftliche Geburtsanzeige des Klinikums ist genau durchzulesen und an den dafür vorgesehenen Stellen zu unterschreiben. Bei Unstimmigkeiten wenden Sie sich schnellstmöglich an die Klinikverwaltung. Nach der Beurkundung können keine Änderungen mehr vorgenommen werden!

Hausgeburten

Bei Hausgeburten ist die Anzeige innerhalb einer Woche von Ihnen persönlich unter Vorlage der von der Hebamme ausgestellten Geburtsbescheinigung und Vornamensgebung beim Standesamt vorzunehmen.

 Nach der Beurkundung erhalten Sie gegen Unterschrift folgende kostenfreie Bescheinigungen:

  • Bescheinigung für die Mutterschaftshilfe (Krankenkasse)
  • Bescheinigung für das Kindergeld
  • Bescheinigung für das Erziehungsgeld

Diese Bescheinigungen dürfen nur einmal ausgestellt werden und sind nur für den jeweiligen Zweck gedacht. Weitere Urkunden sind kostenpflichtig. Die Gebühren für Geburtsurkunden betragen jeweils
EUR 12,00.

Anschrift

Rathausplatz 1
82467 Garmisch-Partenkirchen
Telefon: 08821/ 910 -3110
Fax: 08821/ 910 -3002
E-Mail: standesamt@gapa.de

Ansprechpartner

Herr Martin Bader (Abteilungsleiter)
Abt.: 32.1 Zi.: E.28
Telefon: 08821/ 910 -3112