Nachdem Sie entbunden haben sind folgende Urkunden und Dokumente dem Standesamt für die Beurkundung der Geburt vorzulegen:
Die Urkunden sollen aktuell ausgestellt sein. Ist die Beurkundung ebenfalls in Garmisch-Partenkirchen erfolgt, kann auf eine Vorlage verzichtet werden.
Weitere Urkunden und Dokumente können bei Bedarf nachgefordert werden!
Bei einer Entbindung im Klinikum Garmisch-Partenkirchen müssen Sie die Unterlagen für die Beurkundung bereits dort zur Weiterleitung an das Standesamt abgeben. Die schriftliche Geburtsanzeige des Klinikums ist genau durchzulesen und an den dafür vorgesehenen Stellen zu unterschreiben. Bei Unstimmigkeiten wenden Sie sich schnellstmöglich an die Klinikverwaltung. Nach der Beurkundung können keine Änderungen mehr vorgenommen werden!
Bei Hausgeburten ist die Anzeige innerhalb einer Woche von Ihnen persönlich unter Vorlage der von der Hebamme ausgestellten Geburtsbescheinigung und Vornamensgebung beim Standesamt vorzunehmen.
Nach der Beurkundung erhalten Sie gegen Unterschrift folgende kostenfreie Bescheinigungen:
Diese Bescheinigungen dürfen nur einmal ausgestellt werden und sind nur für den jeweiligen Zweck gedacht. Weitere Urkunden sind kostenpflichtig. Die Gebühren für Geburtsurkunden betragen jeweils
EUR 12,00.