Liebe Eltern,
nach der Entbindung muss die Geburt Ihres Kindes/Ihrer Kinder beim zuständigen Standesamt beurkundet werden. Ist das Kind/sind die Kinder in Garmisch-Partenkirchen geboren ist hierfür das Standesamt Garmisch-Partenkirchen zuständig.
Zur Beurkundung werden verschiedene Dokumente und Urkunden der Eltern benötigt:
Eltern sind verheiratet
Ehe- oder Heiratsurkunde oder
beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister oder
bei Auslandsheirat internationale Eheurkunde oder Eheurkunde mit Übersetzung durch einen bei deutschen Gerichten zugelassenen beeidigten Dolmetscher (ggf. mit Apostille oder Legalisation)
bei Ausländern zusätzlich Reisepässe und Aufenthaltserlaubnisse.
Eine Rechtswahl vor dem Standesamt (Heimatrecht oder deutsches Recht) ist zur Namensführung des Kindes ggf. erforderlich. In diesen Fällen informiert Sie das Standesamt bzw. können Termine zur Vorsprache im Standesamt vereinbart werden.
Eltern sind nicht miteinander verheiratet
jeweils die Geburtsurkunde oder
eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister der Mutter und des Vaters
bei vorhergehender Ehe der Mutter eine aktuelle beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister und ggf. das Scheidungsurteil
Vaterschaftsanerkennung
(Die Vaterschaftsanerkennung kann entweder im Standesamt, im Jugendamt oder auch bei einem Notar durchgeführt werden. Sollten Sie einen Termin im Standesamt wünschen, bitten wir Sie telefonisch mit uns in Kontakt zu treten. Die Vaterschaftsanerkennung kann auch vor der Geburt des Kindes erklärt werden. Sie wird erst wirksam wenn auch die Kindsmutter der Erklärung zustimmt und keine Vaterschaft zu einem anderen Mann besteht.)
Weitere Urkunden und Dokumente können bei Bedarf nachgefordert werden!
Entbindung im Klinikum
Bei einer Entbindung im Klinikum Garmisch-Partenkirchen müssen Sie die Unterlagen für die Beurkundung bereits dort zur Weiterleitung an das Standesamt abgeben. Die schriftliche Geburtsanzeige des Klinikums ist genau durchzulesen und an den dafür vorgesehenen Stellen zu unterschreiben. Bei Unstimmigkeiten wenden Sie sich schnellstmöglich an die Klinikverwaltung. Nach der Beurkundung können keine Änderungen mehr vorgenommen werden!
Hinweisblatt Urkundenbestellung Klinikum DEUTSCH
Hinweisblatt Urkundenbestellung Klinikum ENGLISCH
Hausgeburten
Bei Hausgeburten ist die Anzeige innerhalb einer Woche von Ihnen persönlich unter Vorlage der von der Hebamme ausgestellten Geburtsbescheinigung und Vornamensgebung beim Standesamt vorzunehmen.
Nach der Beurkundung erhalten Sie automatisch folgende kostenfreie Geburtsurkunden:
Geburtsurkunde für die Mutterschaftshilfe (Krankenkasse)
Geburtsurkunde für das Kindergeld
Geburtsurkunde für das Erziehungsgeld
Diese Urkunden dürfen nur einmal ausgestellt werden und sind nur für den jeweiligen Zweck zu verwenden.
Weitere Urkunden sind kostenpflichtig (EUR 12,00).
Sie können über diesen Link einen Onlineantrag stellen. Sie werden dann automatisch an die gewünschte Adresse versendet.