Kommen Sie persönlich im Standesamt vorbei. Sie erhalten dann ein Formular, auf welchem die benötigten Urkunden und Dokumente für die Anmeldung der Eheschließung vermerkt sind. Auch bei Fragen bezüglich der Namensführung in der Ehe sind wir Ihnen gerne behilflich. Nachdem alle Unterlagen vollständig sind, vereinbaren Sie bitte mit dem Standesamt (Tel. 08821/910-3112) einen Termin für die Anmeldung der Eheschließung. Bei diesem Termin wird auch der Zeitpunkt der Eheschließung vereinbart.
Erkundigen Sie sich bei ihrem Wohnsitzstandesamt, welche Unterlagen Sie für die Anmeldung der Eheschließung benötigen. Nach der Anmeldung der Eheschließung vereinbaren Sie zunächst telefonisch mit dem Standesamt Garmisch-Partenkirchen (Tel. 08821/910-3112) einen Termin für die Eheschließung. Vorgemerkt wird dieser Terminwunsch sobald Sie uns diesen schriftlich per Fax (Fax 08821/910-3002) oder postalisch (Standesamt Garmisch-Partenkirchen, Rathausplatz 1, 82467 Garmisch-Partenkirchen) unter folgenden Angaben mitgeteilt haben:
Für die Terminvergabe kann der zeitliche Eingang Ihres Schreibens maßgeblich sein. Ggf. kann eine Uhrzeit dadurch bereits vergeben sein und eine neue Vereinbarung muß getroffen werden. Ansonsten erhalten Sie eine Terminbestätigung und ggf. weitere Informationen von uns auf dem Postweg.
ist für die Anmeldung der Eheschließung (ggf. mit Vollmacht) das Standesamt Garmisch-Partenkirchen zuständig!