Sie haben etwas verloren?
Unser Fundamt hilft Ihnen gerne weiter.
Oder Sie durchsuchen das Online-Fundbüro des Landkreises Garmisch-Partenkirchen ganz bequem von zu Hause aus. Die Weiterleitung erfolgt hier.
Weitere, in der Liste nicht aufgeführte Fundsachen wie Schlüssel, Schirme, Handschuhe, Brillen etc. werden im Fundamt verwahrt und können dort eingesehen werden.
Öffentliche Versteigerung von Fundgegenständen
gem. §§ 980,981,983, 384 BGB
Halbjährlich werden im Bauhof, Unterfeldstraße 10, Fundgegenstände (u.a. auch Fahrräder) öffentlich gegen Barzahlung versteigert.
Der genaue Termin wird jeweils öffentlich bekannt gegeben.
Alle Verlierer und Empfangsberechtigte werden gebeten, zeitig vor den Versteigerungen ihre Rechte an den verlorenen Sachen beim Fundamt ordnungsgemäß anzumelden, da die gesetzliche Aufbewahrungfrist von 6 Monaten für die zum Aufruf gelangenden Fundgegenstände bereits verstrichen ist.