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Bürgeramt – Einwohneramt

  • Übermittlungssperre

 

Widerspruch bei Datenübermittlungen:

Von den Meldebehörden werden regelmäßig Daten an andere Behörden übermittelt.

Das Meldegesetz räumt dem Meldepflichtigen die Möglichkeit ein, folgenden Datenübermittlungen und Auskunftserteilungen zu widersprechen:

  1. Übermittlungssperre an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften
    (§ 42 Abs. 1 i.V.m. § 42 Abs. 3 BMG).
  2. Widerspruch gegen die Weitergabe von Daten an Parteien und Wählergruppen im
    Zusammenhang mit allg. Wahlen u. Abstimmungen (§ 50 Abs. 1 i.V.m. § 50 Abs. 5 BMG).
  3. Für den Fall eines Alters- und Ehejubiläums darf eine Mitteilung dieses
    Jubiläums nicht erfolgen (§ 50 Abs. 2 i. V. m. § 50 Abs. 5 BMG).
  4. Der Weitergabe meiner Daten an Adressbuchverlage wird widersprochen
    (§ 50 Abs. 3 i. V. m. § 50 Abs. 5 BMG).
  5. Der Weitergabe meiner Daten an das Bundesamt für Personalmanagement
    der Bundeswehr (§ 58 WPflG i.V.m. § 36 Abs.2 BMG) wird widersprochen.

Wer von seinem Widerspruchsrecht Gebrauch machen will, sollte dies schriftlich oder persönlich im Einwohnermeldeamt bekannt geben. Ein entsprechende Formular gibt es HIER.

Anschrift

Rathausplatz 1
82467 Garmisch-Partenkirchen
Telefon: 08821/ 910 -3160
Fax: 08821/ 910 -3005
E-Mail: einwohneramt@gapa.de

Ansprechpartner

Frau Vanessa Wegmann (Abteilungsleiterin)
Abt.: 32.2 Zi.: E.16
Telefon: 08821/ 910 -3151