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Bürgeramt – Einwohneramt
Fischereischeine
Erteilung von Fischereischeinen
Für die Erteilung eines Fischereischeines ist das Einwohneramt zuständig, wenn die antragstellende Person in Garmisch-Partenkirchen gemeldet ist oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Soweit die Voraussetzungen nach dem Fischereirecht vorliegen (z.B. staatl. Fischerprüfung – Antragstellung hierfür unter www.fischerpruefung.bayern.de) können folgende Fischereischeine ausgestellt werden: – Fischereischein auf Lebenszeit 35,00 €
– Jugendfischereischein (Mindestalter 10 J.) 5,00 €
Bei Erteilung des Fischereischeins ist neben der Fischereischein-Gebühr die Fischerei-Abgabe zu entrichten. Deren Höhe richtet sich nach der Art des Fischereischeines und ist im Einwohneramt zu erfragen.
Die Zahlung der Fischereiabgabe und ihr Nachweis durch Eintragung auf der Rückseite des Fischereischeins sind gesetzliche Voraussetzungen für dessen Gültigkeit.