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Bürgeramt – Einwohneramt

Einwohnermeldeamt
  • Amtliche Beglaubigungen

Von Abschriften / Kopien:

Das Einwohneramt ist berechtigt Abschriften / Kopien zu beglaubigen, wenn:

 

  • die Abschrift zur Vorlage bei einer Behörde benötigt wird

Dies gilt nicht, wenn die Erteilung beglaubigter Abschriften ausschließlich anderen Behörden vorbehalten ist.

Folgende Behörden beglaubigen bzw. stellen aus:

Dokument zuständige Behörde
Bestallungsurkunden zum Pfleger, Betreuerausweise Amtsgericht / Vormundschaftsgericht
Auszüge aus dem Vereinsregister Amtsgericht / Vereinsregister
Grundbuchauszüge Amtsgericht / Grundbuchamt
Personenstandsurkunden, die im Bundesgebiet ausgestellt wurden. Zuständig ist das jeweilige Standesamt des Ausstellungsortes

Erforderliche Unterlagen:

Bitte bringen Sie Ihre Originale mit. Wir sind gesetzlich verpflichtet, Abschrift / Kopie und Original zu vergleichen.

 

Von Unterschriften:

Wir sind dazu befugt, Beglaubigungen von Unterschriften vorzunehmen, wenn das unterzeichnete Schriftstück zur Vorlage bei einer Behörde benötigt wird.

Wir sind gesetzlich zur Prüfung Ihrer Identität verpflichtet. Bitte bringen Sie einen gültigen Reisepass oder Personalausweis mit und unterschreiben Sie das Dokument erst im Beisein der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Einwohneramtes.

 

Öffentliche Beglaubigungen:

Folgende Beglaubigungen von Schriftstücken und Unterschriften, die nicht von einer Behörde ausgestellt wurden und nicht zur Vorlage bei einer Behörde benötigt werden, muss ein Notar beglaubigen:

  • Registeranmeldungen
  • Vollmachten im Zusammenhang mit Grundstücksverwertungen
  • Verträge
  • (weitere Dokumente gemäß §129 BGB)

 

Gebühren für Beglaubigungen von Abschriften / Kopien und Unterschriften:

  • Pro Unterschrift: 5,00 €
  • Bei Schriftstücken in deutscher Sprache:
    0,75 € je angefangene Seite, mindestens 5,00 €
  • Bei Schriftstücken , die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind:
    1,50 € je angefangene Seite, mindestens 10,00 €
  • Beglaubigungen für Rentenzwecke (z.B. für Landesversicherungsanstalt, Bundesversicherungsanstalt für Angestellte, Zusatzversorgung) sind gebührenfrei.

Anschrift

Rathausplatz 1
82467 Garmisch-Partenkirchen
Telefon: 08821/ 910 -3160
Fax: 08821/ 910 -3005
E-Mail: einwohneramt@gapa.de

Ansprechpartner

Frau Vanessa Wegmann (Abteilungsleiterin)
Abt.: 32.2 Zi.: E.16
Telefon: 08821/ 910 -3151