2025_114_251210_Amtliche_elektronische-Ausgabe-1.pdf
über die Eintragungsmöglichkeiten in Unterstützungslisten
für die Wahl (X) des Gemeinderats, (X) der ersten Bürgermeisterin oder
des ersten Bürgermeisters,
( ) des Kreistags, ( ) der Landrätin oder des Landrats
1. Falls Wahlvorschläge zusätzliche Unterstützungsunterschriften benötigen, können sich die Wahlberechtigten ab dem Tag nach der Einreichung des Wahlvorschlags, jedoch spätestens bis Montag, den 19.01.2026 (48. Tag vor dem Wahltag), 12 Uhr, mit Familienname, Vorname und Anschrift in eine Unterstützungsliste eintragen.
2. Es bestehen folgende Eintragungsmöglichkeiten:
| Nr. des
Eintragungsraums
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Anschrift des Eintragungsraums
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Eintragungszeiten
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barrierefrei ja /
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| 1
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Rathaus Garmisch-Partenkirchen, Rathausplatz 1,
82467 Garmisch-Partenkirchen, Zimmer E.17 – Einwohnermeldeamt
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Montag bis Mittwoch 08.00 Uhr bis 16.00 Uhr Donnerstag08.00 bis 17.00 Uhr Freitag 08.00 Uhr bis 13.00 Uhr |
ja
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| Zusätzlich: Donnerstag, 15.01.2026 08.00 Uhr bis 20.00 Uhr Samstag, 17.01.2026 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr |
3. Wenn mehrere Eintragungsräume eingerichtet sind, können sich die Wahlberechtigten in jedem Eintragungsraum in der Gemeinde oder am Sitz der Verwaltungsgemeinschaft eintragen.
4. Die Unterschrift muss eigenhändig geleistet werden. Wer glaubhaft macht, wegen Krankheit oder körperlicher Behinderung nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten in der Lage zu sein, einen Eintragungsraum aufzusuchen, erhält auf Antrag einen Eintragungsschein. Auf dem Eintragungsschein ist an Eides statt zu versichern, dass diese Voraussetzungen für die Erteilung vorliegen. Die Eintragung kann in diesem Fall dadurch bewirkt werden, dass die wahlberechtigte Person auf dem Eintragungsschein ihre Unterstützung eines bestimmten Wahlvorschlags erklärt und eine Hilfsperson beauftragt, die Eintragung im Eintragungsraum für sie vorzunehmen. Der Eintragungsschein ist bei der Eintragung abzugeben. Eintragungsscheine können unter Angabe von Familienname, Vorname und Wohnanschrift schriftlich (auch per E-Mail) oder mündlich (nicht telefonisch) bei der Gemeinde oder der Verwaltungsgemeinschaft beantragt werden. Die Eintragung kann nicht brieflich erklärt werden.
5. Personen, die sich eintragen wollen, müssen ihren Personalausweis, ausländische Unionsbürgerinnen und Unionsbürger ihren Identitätsausweis, oder ihren Reisepass vorlegen.
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Veröffentlicht im digitalen.Amtsblatt am 10.12.2025
Ergänzend an der Amtstafel am Rathaus: Angeschlagen am: 10.12.2025 abgenommen am: 20.01.2026