2024_030_241126_Amtliche-elektronische-Ausgabe-1.pdf
Wasserrecht:
Wasserversorgung der Reintalangerhütte und Betrieb einer Turbine;
Antrag der Sektion München des DAV e.V. auf Erteilung der wasserrechtlichen Erlaubnis
Das Landratsamt Garmisch-Partenkirchen erteilte mit Bescheid vom 20.02.1985, zuletzt geändert mit Bescheid vom 14.07.2003 der Sektion München des Deutschen Alpenvereins e.V. die Gehobene Erlaubnis nach Art. 16 des Bayer. Wassergesetzes –BayWG– (a.F.) für verschiedene Benutzungen der Partnach im Rahmen der Wasserversorgung der Reintalangerhütte und des Betriebes einer Turbine im Bereich des Grundstücks FlNr. 3324/2 der Gemarkung Partenkirchen. Die Erlaubnis wurde bis 31.12.2024 befristet. Auf Antrag der Sektion München des Deutschen Alpenvereins e.V. wurde die Erlaubnis mit Bescheid des Landratsamtes vom 14.11.2024, Az. 34-6421.1-GAP, bis zum 31.12.2027 verlängert.
Eine Ausfertigung des Bescheides mit Rechtsbehelfsbelehrung sind vom 26.11.2024 bis 10.12.2024 im Rathaus des Marktes Garmisch-Partenkirchen, Rathausplatz 1, 82467 Garmisch-Partenkirchen, Zi.-Nr. 236, ausgelegt und können dort während der Dienststunden eingesehen werden. Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Bescheid gegenüber den übrigen Betroffenen als zugestellt.
Diese Bekanntmachung und der Bescheid können auch auf der Homepage des Marktes Garmisch-Partenkirchen, unter www.markt.gapa.de/digitales-amtsblatt , eingesehen werden.
Markt Garmisch-Partenkirchen, den
26.11.2024
gez.
Elisabeth Koch
Erste Bürgermeisterin
Bescheid Landratsamt Wasserrecht