2025_035_250414_Amtliche_elektronische-Ausgabe-2.pdf
Eine Zustellung an:
Herrn
Sascha Adrian Gerum
___________________________________________________________________
zuletzt wohnhaft in:
Hauptstraße 106
79215 Elzach
derzeit von Amts wegen abgemeldet nach unbekannt
___________________________________________________________________
ist nicht möglich.
Der Bescheid vom 10.01.2025, mit AZ.: 46522-1, konnte daher nicht zugestellt werden.
Es wird hiermit bekanntgegeben, dass das o.g. Schriftstück beim Markt Garmisch-Partenkirchen, im Steueramt, Zimmer Nr. 1.39 aufliegt und vom Steuerpflichtigen bzw. einem Beauftragten dort abgeholt werden kann.
Diese Bekanntmachung gilt als öffentliche Zustellung im Sinne von § 122 Abs. 5 Abgabenordnung (AO) i.V.m. § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) bzw. Art. 15 Bayerisches Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetz (VwZVG) in der jeweils derzeit gültigen Fassung.
Es wird darauf hingewiesen, dass hiermit Fristen in Gang gesetzt werden können, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.
Garmisch-Partenkirchen, den 14.04.2025
gez.
Sebastian Sailer
Leiter Steueramt