2024_005_240716_Amtliche-elektronische-Ausgabe.pdf
Der Markt Garmisch-Partenkirchen hat mit Bescheid vom 11.07.2024 den Bauantrag (Bpl.Nr. 2024/220) zur Nutzungsänderung der Ferienwohnung 4.2 im Dachgeschoss zu Wohnraum, Grundstück Fl.Nr. 2450/13, Gemarkung Garmisch, Anwesen Wannerweg 4b, genehmigt. Der Baugenehmigung liegen die mit Genehmigungsvermerk vom 11.07.2024 versehenen Bauunterlagen zugrunde.
Die Baugenehmigung und die dazugehörigen Akten mit den genehmigten Bauplänen können von den am Verfahren Beteiligten beim Markt Garmisch-Partenkirchen, Rathausplatz 1, 82467 Garmisch-Partenkirchen, Untere Bauaufsichtsbehörde,
nach Terminvereinbarung
eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht in 80335 München, Bayerstraße 30, schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen Form erhoben werden.
Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung:
Die Anfechtungsklage des Nachbarn gegen den o.g. Bescheid hat keine aufschiebende Wirkung. Der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung (§ 80 a Abs. 3 Satz 2 i.V.m. § 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO) kann nur innerhalb eines Monats nach Zustellung dieses Bescheides bei vorgenannten Verwaltungsgericht gestellt werden.
Hinweis:
Treten erst später Tatsachen ein, die die Anordnung der aufschiebenden Wirkung rechtfertigen, so kann ein hierauf gestützter Antrag nach § 80 a Abs. 3, Abs. 1 Nr. 2 VwGO innerhalb einer Frist von einem Monat gestellt werden. Diese Frist beginnt in dem Zeitpunkt, in dem der Dritte von den Tatsachen Kenntnis erlangt.
Postfachadressen:
Markt Garmisch-Partenkirchen, Postfach 1651, 82456 Garmisch-Partenkirchen Bayer. Verwaltungsgericht, Postfach, 80005 München
Garmisch-Partenkirchen, den 11.07.2024
gez.
Elisabeth Koch
Erste Bürgermeisterin