2025_028_2500331_Amtliche_elektronische-Ausgabe.pdf
Im Bereich des Anwesens Gsteigstraße 40 b/c steht eine große Buche die geschädigt sowie umsturzgefährdet ist. Zu den erforderlichen Fällarbeiten sowie zu weiteren Sicherungsaufgaben wird auch der Einsatz eines Helikopters erforderlich sein. Um diese Arbeiten und die nötigen Helikopterflüge gefahrlos zu ermöglichen, wird folgendes angeordnet:
– Teilbereiche der Fl.Nrn. 725/3, 725/2, 2695, 2695/4, und 2696 Gemarkung Partenkirchen gemäß beiliegender Übersichtskarte
ist Mittwoch 02.04.2025 von 07.00 Uhr bis ca. 14.00 Uhr verboten.
Die beiliegende Übersichtskarte ist Teil dieser Allgemeinverfügung.
Die Begründung kann während der allgemeinen Öffnungszeiten im Rathaus des Marktes Garmisch-Partenkirchen eingesehen werden.
gez.
Elisabeth Koch
Erste Bürgermeisterin