2025_022_250304_Amtliche_elektronische-Ausgabe.pdf
Eine Zustellung an: Herrn
Perederin Denis für die Grundstücksgemeinschaft Peredin/
Strizhak ul. Novotcheremushkinskaya
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wohnhaft in: d. 44, k. 2, kv. 127
117418 Moskau
Russland
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ist nicht möglich.
Die Bescheide vom 14.09.2017, mit AZ.: 8035-10, vom 23.01.2018, mit
AZ.: 8035-10 und der Zweitwohnungssteuerbescheid vom 31.01.2022, Az.: 8035-2 sowie der Änderungsbescheid vom 29.11.2024, mit AZ.: 8035-2
konnten daher nicht zugestellt werden.
Es wird hiermit bekanntgegeben, dass die o.g. Schriftstücke beim Markt Garmisch-Partenkirchen, im Steueramt, Zimmer Nr. 1.39 aufliegen und vom Steuerpflichtigen bzw. einem Beauftragten dort abgeholt werden können.
Diese Bekanntmachung gilt als öffentliche Zustellung im Sinne von § 122 Abs.5 Abgabenordnung (AO) i.V.m. § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) bzw.
Art.15 Bayerisches Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetz (VwZVG) in der jeweils derzeit gültigen Fassung.
Es wird darauf hingewiesen, dass hiermit Fristen in Gang gesetzt werden können, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.
Garmisch-Partenkirchen, den 04.03.2025
gez.
Sebastian Sailer
Leiter Steueramt