2025_075_250812_Amtliche_elektronische-Ausgabe.pdf
2. SATZUNG zur ÄNDERUNG
der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts
vom 12.08.2025
Der Markt Garmisch-Partenkirchen erlässt aufgrund der Art. 20a Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2, 23, 32, 33, 34 Abs. 2 und 4, 35 Abs. 1 Satz 2, 40, 41, 88 und 103 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) folgende Satzung zur Änderung der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 09.12.2020:
§1
§ 3 a Abs. 4 Satz 2 wird in Anlage 1 unter dem Aufzählungspunkt „IT-Ausstattung (u.a. PC, Laptop, Notebook, Tablet-PC, Digitalkamera; Beamer)“ durch folgende neue Bemerkung ersetzt:
„Eine Ausstattung der Geschäftsstelle mit allen erforderlichen IT-Gerätschaften ist möglich. Daneben können für die Fraktionsmitglieder zur Erfüllung ihres Gemeinderatsmandats Notebooks oder Tablet-PC‘s beschafft werden. Ersatzbeschaffungen vor Ablauf der gewöhnlichen Nutzungsdauer sind zu erläutern. Alle Gegenstände sind Eigentum des Marktes. Über die Weiterverwendung nach Ende der Wahlperiode ist vom Markt jeweils im Einzelfall zu entscheiden.“
§2
Diese Satzung tritt einen Tag nach Ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Garmisch-Partenkirchen, 12.08.2025
gez.
Elisabeth Koch
Erste Bürgermeisterin