2025_059_250606_Amtliche_elektronische-Ausgabe.pdf
Eine Zustellung an: Herrn Perederin Denis für die Grundstücksgemeinschaft Peredin/Strizhak ul. Novotcheremushkinskaya
wohnhaft in: d. 44, k. 2, kv. 127
117418 Moskau
Russland
ist nicht möglich.
Die Zustellung der Mahnung vom 04.06.2025 ist nach Art. 15 Abs. 1 Nr. 4 Bayerisches Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetz (VwZVG)
Es wird hiermit bekanntgegeben, dass die Mahnung beim Markt Garmisch-Partenkirchen, Gemeindekasse, Zimmer Nr. 1.03 zur Einsichtnahme aufliegt und vom Steuerpflichtigen bzw. einem Beauftragten dort abgeholt werden kann.
Diese Bekanntmachung gilt als öffentliche Zustellung im Sinne von § 122 Abs. 5 Abgabenordung (AO) i.V.m. § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) bzw. Art. 15 Bayerisches Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetz (VwZVG) in der jeweils derzeit gültigen Fassung. Es wird darauf hingewiesen, dass hiermit Fristen in Gang gesetzt werden können, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.
Garmisch-Partenkirchen, den 04.06.2025
gez.
Karl Ortmeier
Kassenverwalter