Suche Icon

Wahlen und Abstimmungen

Wahlen und Abstimmungen

Wahl des 21. Deutschen Bundestages am 23. Februar 2025


Alle Ergebnisse der Wahl am 23. Februar 2025 (ab ca. 18:00 Uhr)

 

Die Ergebnisse im Wahlkreis werden zeitnah auf der Internetseite des Landratsamtes Weilheim-Schongau unter folgendem Link veröffentlicht:

https://www.weilheim-schongau.de/wahlen/bundestagswahl2025/index.html

 

Die Teilergebnisse im Landkreis Garmisch-Partenkirchen werden zusätzlich auf der Internetseite des Landratsamtes Garmisch-Partenkirchen unter folgendem Link veröffentlicht:

https://wahlen.landkreis-gap.de/Bundestag25/index.html

Über die Ortsauswahl können die einzelnen Gemeindeergebnisse eingesehen werden. 

 


Wahlhilfe in Leichter Sprache

Die Wahlhilfe in Leichter Sprache . Ein Angebot der Bayerischen Staatsregierung für die Bundestagswahl 2025.


ANSPRECHPARTNER IM WAHLAMT: 

Vanessa Wegmann (Wahlleiterin), Andrea Hattensperger (Stellv. Wahlleiterin)

Tel.: 08821/910-3160

Email: wahlamt@gapa.de

Öffnungszeiten des Wahllokals im Rathaus Zi. E.03 ab Montag, 20.01.2025:

Montag – Mittwoch: 08.00 – 13.00 und von 14.00 – 16.00 Uhr

Donnerstag: 08.00 – 13.00 und von 14.00 – 17.00 Uhr

Freitag: 08.00 – 13.00 Uhr

 


Wie, wo und wann beantrage ich meine Briefwahlunterlagen


Beantragung von Briefwahlunterlagen bei plötzlicher Erkrankung

Ab Freitag, 21.02.2025 15.00 Uhr bis Sonntag, 23.02.2025 15.00 Uhr können Briefwahlunterlagen nur noch dann ausgestellt werden, wenn bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung das Wahllokal nicht mehr aufgesucht werden kann (§ 27 Abs. 4 BWO). Der Grund für die Erteilung eines Wahlscheines muss im Antrag glaubhaft gemacht werden

(z. B. Vorlage eines ärztlichen Attests). Im Übrigen ist die Ausstellung von Briefwahlunterlagen nicht mehr möglich. Versichert eine wahlberechtigte Person glaubhaft, dass ihr der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist oder er verloren wurde, kann ein neuer Wahlschein nur bis längstens Samstag, 22.02.2025 12.00 Uhr erteilt werden (§ 28 Abs. 10 BWO). Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen gesonderten Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist.

Das Wahlamt (Rathaus Zimmer E.16) ist zu folgenden Zeiten besetzt:

Freitag,  21.02.2025   von  8.00 bis 15.00 Uhr

Samstag, 22.02.2025 von 10.00 bis 12.00 Uhr

Sonntag, 23.02.2025 von   8.00 bis 15.00 Uhr

 

 

Alle Wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger des Marktes, die Ihre Stimme zur Bundestagswahl am 23. Februar per Briefwahl abgeben möchten, benötigen einen Wahlschein. Diesen können Sie bei der Gemeinde Ihres Hauptwohnortes

  • persönlich oder
  • schriftlich beantragen. Die Schriftform gilt auch durch Fax oder E-Mail als gewahrt. Bei vielen Gemeinden kann man die Unterlagen online anfordern.
  • Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich.

Sie finden auf der Rückseite Ihrer vorab zugesandten Wahlbenachrichtigung einen Vordruck zur Beantragung der Unterlagen, den Sie uns gerne ausgefüllt zurücksenden können.

Sie können aber auch einen Antrag zur Briefwahl stellen, bevor die Wahlbenachrichtigung zugestellt wurde. Dazu sind folgende Angaben erforderlich:

  • Familienname,
  • Vornamen,
  • Geburtsdatum und
  • Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort).

Sie sollten Ihren Antrag auf einen Wahlschein zur Briefwahl so frühzeitig wie möglich stellen. Sie müssen hierzu wie oben beschrieben, nicht den Erhalt der Wahlbenachrichtigung abwarten.

Ein Wahlschein kann bis spätestens Freitag vor dem Wahltag bis 15:00 Uhr (= 21. Februar 2025) beantragt werden. In besonderen Ausnahmefällen kann ein Wahlschein noch am Wahltag bis 15:00 Uhr beantragt werden, zum Beispiel, wenn bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung der Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann.

Rechtsgrundlagen  §§ 2728 BWO

Sollten Sie den Antrag stellvertretend für eine andere Person stellen, muss bitte eine eine schriftliche Vollmacht vorgelegt werden. Eine Beantragung für Dritte ist daher nur persönlich oder schriftlich (nicht elektronisch!) möglich.

Wahlberechtigte mit Behinderungen können sich bei der Antragstellung selbstverständlich von einer anderen Person helfen lassen.


Weitere Informationen zur Beantragung der Briefwahlunterlagen