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Wahlen und Abstimmungen

Wahlen und Abstimmungen

Wahl des 21. Deutschen Bundestages am 23. Februar 2025


ANSPRECHPARTNER IM WALAMT: 

Vanessa Wegmann (Wahlleiterin), Andrea Hattensperger (Stellv. Wahlleiterin)

Tel.: 08821/910-3160

Email: wahlamt@gapa.de

Öffnungszeiten des Wahllokals im Rathaus Zi. E.03 ab Montag, 20.01.2025:

Montag – Mittwoch: 08.00 – 13.00 und von 14.00 – 16.00 Uhr

Donnerstag: 08.00 – 13.00 und von 14.00 – 17.00 Uhr

Freitag: 08.00 – 13.00 Uhr

 

Nach dem Bruch der Ampel-Koalition wird  nach aktuellem Stand eine vorgezogene Bundestagswahl am 23. Februar 2025 stattfinden. Auch Bundespräsident Frank Walter Steinmeier billigte den Zeitplan der Regierungsfraktion und der Unionsfraktion für die Neuwahl.

Auch alle Auslandsdeutschen können an den selbstverständlich an den Wahlen teilnehmen. Einfach das Antragsformular für Deutsche im Ausland downloaden.


Online-Wahlschein

Ihren Online-Wahlschein können Sie HIER beantragen.


Wie, wo und wann beantrage ich meine Briefwahlunterlagen

Alle Wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger des Marktes, die Ihre Stimme zur Bundestagswahl am 23. Februar per Briefwahl abgeben möchten, benötigen einen Wahlschein. Diesen können Sie bei der Gemeinde Ihres Hauptwohnortes

  • persönlich oder
  • schriftlich beantragen. Die Schriftform gilt auch durch Fax oder E-Mail als gewahrt. Bei vielen Gemeinden kann man die Unterlagen online anfordern.
  • Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich.

Sie finden auf der Rückseite Ihrer vorab zugesandten Wahlbenachrichtigung einen Vordruck zur Beantragung der Unterlagen, den Sie uns gerne ausgefüllt zurücksenden können.

Sie können aber auch einen Antrag zur Briefwahl stellen, bevor die Wahlbenachrichtigung zugestellt wurde. Dazu sind folgende Angaben erforderlich:

  • Familienname,
  • Vornamen,
  • Geburtsdatum und
  • Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort).

Sie sollten Ihren Antrag auf einen Wahlschein zur Briefwahl so frühzeitig wie möglich stellen. Sie müssen hierzu wie oben beschrieben, nicht den Erhalt der Wahlbenachrichtigung abwarten. Leider erhält unser Team im Wahlamt die Stimmzettel voraussichtlich erst in den ersten beiden Februar Wochen. Wir bitten um ein wenig Geduld. 

Ein Wahlschein kann bis spätestens Freitag vor dem Wahltag bis 15:00 Uhr (= 21. Februar 2025) beantragt werden. In besonderen Ausnahmefällen kann ein Wahlschein noch am Wahltag bis 15:00 Uhr beantragt werden, zum Beispiel, wenn bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung der Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann.

Rechtsgrundlagen  §§ 2728 BWO

Sollten Sie den Antrag stellvertretend für eine andere Person stellen, muss bitte eine eine schriftliche Vollmacht vorgelegt werden. Eine Beantragung für Dritte ist daher nur persönlich oder schriftlich (nicht elektronisch!) möglich.

Wahlberechtigte mit Behinderungen können sich bei der Antragstellung selbstverständlich von einer anderen Person helfen lassen.


Weitere Informationen zur Beantragung der Briefwahlunterlagen


Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gesucht!

Wahlen sind das Herzstück jeder Demokratie, denn sie ermöglichen es den Bürgern, ihre Vertreter zu wählen und so die politische Richtung ihres Landes mitzubestimmen. Damit Wahlen reibungslos auflaufen können, benötigen wir viele engagierte Wahlhelferinnen und Wahlhelfer.

Wahlhelfer tragen maßgeblich dazu bei, dass Wahlen fair, transparent und ordnungsgemäß ablaufen.

Ohne Ihr Engagement ist es kaum möglich, die Logistik und Organisation eines Wahltages zur bewältigen. Ihre Aufgaben reichen von der Überprüfung der Wähler, die Ausgabe der Stimmzettel bis hin zur Auszählung der Stimmen.

Um Wahlhelfer werden zu können müssen Sie wahlberechtigt sein (deutsche Staatsbürgerschaft und mindestens 18 Jahre alt). Sie sollten am Wahltag ganztägig verfügbar sein und bereit sein, bis zur vollständigen Auszählung der Stimmen zu bleiben. Erfahrung ist nicht erforderlich.

Für Ihre Tätigkeit als Wahlhelfer erhalten sie ein Erfrischungsgeld von 50,– €. Zudem leisten Sie mit diesem gesellschaftlichen Engagement einen wichtigen Beitrag zur Demokratie und tragen zu einem fairen und transparenten Wahlprozess bei. Sie können bei dieser interessanten Tätigkeit wertvolle Erfahrungen sammeln und neue Kontakte knüpfen.

Weitere Informationen finden Sie auch auf der Website der Bundeswahlleiterin unter www.bundeswahlleiterin.de

Wenn Sie sich als Wahlhelferin oder Wahlhelfer zur Verfügung stellen wollen, melden Sie sich bitte telefonisch oder per E-Mail unter Angabe Ihrer persönlichen Daten sowie Ihren Kontaktdaten beim

Wahlamt Garmisch-Partenkirchen, Rathausplatz 1, 82467 Garmisch-Partenkirchen

E-Mail wahlamt@gapa.de

Telefon: 08821/910-3160

 

Unterstützen Sie die Demokratie und werden Sie Teil unseres Wahlteams!