Alle sechs Jahre finden in Bayern die allg. Gemeinde- und Landkreiswahlen statt. Im Markt Garmisch-Partenkirchen werden die Erste Bürgermeisterin oder der Erste Bürgermeister und 30 Marktgemeinderatsmitglieder gewählt. Zusätzlich werden die Landrätin oder der Landrat sowie der Kreistag gewählt.
Wahlberechtigt bei Gemeinde- und Landkreiswahlen sind alle Personen, die am Wahltag
1.Unionsbürgerinnen oder Unionsbürger sind,
2.das 18. Lebensjahr vollendet haben,
3.sich seit mindestens zwei Monaten im Wahlkreis mit dem Schwerpunkt ihrer Lebensbeziehungen aufhalten,
4.nicht nach Art. 2 vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Informationen zu Abstimmungen und Wahlen
Die Ergebnisse im Wahlkreis werden zeitnah auf der Internetseite des Landratsamtes Weilheim-Schongau unter folgendem Link veröffentlicht:
https://www.weilheim-schongau.de/wahlen/bundestagswahl2025/index.html
Die Teilergebnisse im Landkreis Garmisch-Partenkirchen werden zusätzlich auf der Internetseite des Landratsamtes Garmisch-Partenkirchen unter folgendem Link veröffentlicht:
https://wahlen.landkreis-gap.de/Bundestag25/index.html
Über die Ortsauswahl können die einzelnen Gemeindeergebnisse eingesehen werden.
Die Wahlhilfe in Leichter Sprache . Ein Angebot der Bayerischen Staatsregierung für die Bundestagswahl 2025.