Änderung der 15. Bayer. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung zum 27. Januar. Beschlossen wurden u.a. die maßvolle Anpassung einzelner Maßnahmen im Rahmen des in anderen Ländern geltenden Schutzniveaus. Weiterhin wird nicht auf den hohen Schutz durch FFP2-Maskenpflicht, 2G und 2G plus verzichtet werden.