Hinweise zum Melderecht:
Widerspruch bei Datenübermittlungen:
Von den Meldebehörden werden regelmäßig Daten an andere Behörden übermittelt.
Das Meldegesetz räumt dem Meldepflichtigen die Möglichkeit ein, folgenden Datenübermittlungen und Auskunftserteilungen zu widersprechen:
Wer von seinem Widerspruchsrecht Gebrauch machen will, sollte dies schriftlich oder persönlich im Einwohnermeldeamt bekannt geben. Ein entsprechende Formular gibt es HIER.