2025_108_251124-Amtliche_elektronische-Ausgabe_1.pdf
Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer vom 14. Oktober 2022 (Zweitwohnungssteuersatzung – ZwStS) des Marktes Garmisch-Partenkirchen
Öffentliche Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses:
Der Marktgemeinderat des Marktes Garmisch-Partenkirchen hat in der öffentlichen Sitzung am 20.11.2025 die Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer vom 14. Oktober 2022 (Zweitwohnungssteuersatzung – ZwStS) des Marktes Garmisch-Partenkirchen als Satzung beschlossen.
Dieser Beschluss wird hiermit bekanntgemacht.
Die Satzung wurde am 21.11.2025 gemäß Art. 26 Abs. 2 Gemeindeordnung (GO) ausgefertigt und wird hiermit nach Art. 26 Abs. 2 GO i. V.m. § 1 der Bayerische Verordnung zur Ausführung kommunalrechtlicher Vorschriften (BayKommV) und § 2 der Satzung über die Herausgabe eines digitalen Amtsblattes für den Markt Garmisch-Partenkirchen (Bekanntmachungssatzung dig. Amtsbl. Markt GAP) im digitalen Amtsblatt des Marktes Garmisch-Partenkirchen amtlich bekannt gemacht.
Die Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer vom 14. Oktober 2022 (Zweitwohnungssteuersatzung – ZwStS) des Marktes Garmisch-Partenkirchen tritt am 01.01.2026 in Kraft.
Der Tag der amtlichen Bekanntmachung ist der Tag der erstmaligen Bereitstellung im Internet, somit der 24.11.2025.
Der vollständige Wortlaut der Änderungssatzung ist im Anschluss an diese Bekanntmachung abgedruckt. Die Ausfertigung der Änderungssatzung befindet sich in der Anlage zur Bekanntmachung.
Garmisch-Partenkirchen, den 24.11.2025
gez.
Elisabeth Koch
Erste Bürgermeisterin
Satzung zur Änderung der
Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer vom 14. Oktober 2022 (Zweitwohnungssteuersatzung – ZwStS)
des Marktes Garmisch-Partenkirchen
Aufgrund des Art. 22 Abs. 2, Art. 23 ff. der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796, 797, BayRS 2020-1-1-I), die zuletzt durch § 2 des Gesetzes vom 9. Dezember 2024 (GVBl. S. 573) geändert worden ist, und des Art. 3 Abs. 1 des Bayerischen Kommunalabgabengesetzes (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. April 1993 (GVBl. S. 264, BayRS 2024-1-I), das zuletzt durch § 1 des Gesetzes vom 9. Dezember 2024 (GVBl. S. 573) geändert worden ist,
erlässt der Markt Garmisch-Partenkirchen folgende Satzung:
§1
Änderungen
Die Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer (Zweitwohnungssteuersatzung – ZwStS) im Markt Garmisch-Partenkirchen vom 14. Oktober 2022 (Amtsblatt Nr. 09/2022 – Samstag, 22.10.2022) wird wie folgt geändert:
In § 5 Abs. 1 wird die Bezeichnung „20 v.H.“ durch die Bezeichnung „24 v.H.“ ersetzt.
§2
Inkrafttreten
Diese Änderungssatzung tritt am 1. Januar 2026 in Kraft.
Garmisch-Partenkirchen, 21.11.2025
gez.
Elisabeth Koch
Erste Bürgermeisterin
Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer vom 14. Oktober 2022