2025_102_251112_Amtliche_elektronische-Ausgabe.pdf
Eine Zustellung an: Herrn
Bernd Michael Perschke
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wohnhaft in: FIVE Jumeirah Village
Circle Appatm. 4807
DUBAI
VEREIN. ARAB. EMIRATE
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ist nicht möglich.
Der Bescheid vom 28.07.2025, mit AZ.: 31587-1 konnten daher nicht zugestellt werden.
Es wird hiermit bekanntgegeben, dass die o.g. Schriftstücke beim Markt Garmisch-Partenkirchen, im Steueramt, Zimmer Nr. 1.39 aufliegen und vom Steuerpflichtigen bzw. einem Beauftragten dort abgeholt werden können.
Diese Bekanntmachung gilt als öffentliche Zustellung im Sinne von § 122 Abs. 5 Abgabenordnung (AO) i.V.m. § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) bzw.
Art. 15 Bayerisches Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetz (VwZVG) in der jeweils derzeit gültigen Fassung. Es wird darauf hingewiesen, dass hiermit Fristen in Gang gesetzt werden können, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.
Garmisch-Partenkirchen, den 07.11.2025
gez.
Sebastian Sailer
Leiter Steueramt