2025_033_250411_Amtliche_elektronische-Ausgabe-1.pdf
Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB)
43. Änderung des Flächennutzungsplans;
Beteiligung der Öffentlichkeit (gem. § 3 Abs. 2 BauGB)
Der Markt Garmisch-Partenkirchen fasste am 09.10.2023 den Beschluss zur 43. Änderung des Flächennutzungsplans.
Das Änderungsgebiet befindet sich am südlichen Ortsrand des Marktes Garmisch-Partenkirchen, südlich des Bahnhofs der Bayerischen-Zugspitzbahn. Die Planungsfläche ist im Westen durch die Bahnlinie Garmisch-Partenkirchen – Schneefernerhaus begrenzt. Im Osten wird der Umgriff von der Bahnlinie Garmisch-Parenkirchen – Griesen eingegrenzt. Im Norden grenzt das Planungsgebiet des in Aufstellung befindlichen Bebaungsplan Nr. 101 A „Bahnhofsareal West (Bereich Süd – Teil 1) an. Die Bahntrassen setzen sich nach Südwesten hin fort (siehe Abbildung 2).
Der Entwurf der 43. Änderung des Flächennutzungsplans wird mit Begründung und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit
vom 16.04.2025 bis einschließlich 18.05.2025
im Internet veröffentlicht; die vorgenannten Dokumente sind auf der Homepage der Gemeinde www.markt.gapa.de unter der Rubrik Aktuelles/Bauleitplanung bzw. der Adresse
https://markt.gapa.de/aktuelles/bauleitplanung/
und im Geoportal Bayern https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal/
einsehbar.
Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:
(Hinweis: Im Einzelfall können sich die genannten Informationen auf mehrere Schutzgüter auswirken und sich gegenseitig beeinflussen -Wechselwirkungen zwischen den umweltbezogenen Schutzgütern-.)
Schutzgut | Art der Information | Konflikte, Details |
Tiere und Pflanzen, biologische Vielfalt
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Biotopkartierung/Schutzgebiete | Keine kartierten/nicht kartierten Biotope im Geltungsbereich/Keine Beeinträchtigung von umliegenden Biotopen oder Schutzgebiete
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Spezielle Artenschutzrechtliche Prüfung (saP)
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saP wird im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung erstellt; unter Berücksichtigung von Vermeidungsmaßnahmen und CEF-Maßnahmen werden im Hinblick auf die verschiedenen potenziell betroffenen Vogel-, Fledermaus- und Reptilienarten keine Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG ausgelöst.
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Stellungnahme des Landratsamtes – Bauamt v. 21.06.2024
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Hinweis auf Artenschutz und Eingriffsregelung im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung
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Boden
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Begründung, Umweltbericht
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Aussage zur Auswirkung auf den Boden; Eingriff in Konversionsfläche der Bahn und in Kleingartenanlage;
anthropogen überprägter Boden
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Wasser
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Begründung, Umweltbericht
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Aussagen zu Ver- und Entsorgung (Versickerung), sowie Grund- und Oberflächenwasser
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Stellungnahme des Landratsamtes – Bauamt v. 21.06.2024
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Keine Bedenken
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Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes Weilheim v. 21.06.2024
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Hinweis auf wasserrechtliche Belange im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung
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Klima
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Umweltbericht | Aussagen zur kleinklimatischen Situation; keine Konflikte zu erwarten
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Luft
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Umweltbericht | Aussagen zum Luftaustausch und Staub/Geruch; keine Konflikte zu erwarten
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Landschaftsbild
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Begründung, Umweltbericht | Aussage zur Planauswirkung auf das Landschaftsbild; kein natürlich gewachsener Landschaftsteil; durch Bepflanzung erfolgt Abschirmung und Einbindung
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Stellungnahme der Regierung von Oberbayern v. 21.06.2024 und des Planungsverbands Region Oberland vom 24.06.2024 | Hinweis auf landschaftsverträgliche Gestaltung im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung; ansonsten keine Bedenken
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Mensch
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Begründung, Umweltbericht | Aussagen zu Lärm- und Geruchsbelastungen; Geringe Erholungsfunktion durch Hanglage und nicht vorhandene direkte Erschließungswege im Gebiet;
Zukünftige Nutzung stellt aus schalltechnischer Sicht keine relevante Zusatzbelastung dar.
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Stellungnahme des Landratsamtes – Bauamt v. 21.06.2024
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Keine Bedenken
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Stellungnahme der Regierung von Oberbayern v. 21.06.2024 und des Planungsverbands Region Oberland vom 24.06.2024 | Hinweis auf Immissionsschutz im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung; ansonsten keine Bedenken
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Stellungnahme Bahn-Landwirtschaft Bezirk München e. V. vom 14.05.2024
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Dauerkleingartenanlage ist hinsichtlich des Erholungswertes und als Grünfläche zu berücksichtigen
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Stellungnahme Gemeindewerke Garmisch-Partenkirchen v. 20.06.2024 | Hinweis zur Ver- und Entsorgung insbesondere zur Abwasserentsorgung im Gebiet
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Fläche
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Begründung, Umweltbericht | Direkte Anbindung an bestehende Erschließung; Standort zur Weiterentwicklung ist alternativlos
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Kultur- und Sachgüter
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Begründung, Umweltbericht | Aussagen zu Kultur- und Sachgütern |
Bayerischer Denkmalatlas | keine Bau- und Bodendenkmäler vorhanden
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Wechselwirkungen Schutzgüter | Begründung, Umweltbericht | Bewegen sich im normalen, üblicherweise anzutreffenden Rahmen; darüber hinaus sind keine bekannt.
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Es wird auf Folgendes hingewiesen:
Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist auch auf der Homepage der Gemeinde https://markt.gapa.de/ unter der Rubrik Aktuelles/Bauleitplanung bzw. der Adresse
https://markt.gapa.de/aktuelles/bauleitplanung/
eingestellt.
Die in den textlichen Festsetzungen genannten DIN-Vorschriften sind beim Beuth Verlag GmbH, Burggrafenstraße 6, 10787 Berlin erhältlich. Sie können während der allgemeinen Öffnungszeiten im Bauamt des Marktes Garmisch-Partenkirchen, Rathausplatz 1, eingesehen werden.
Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO i. V. m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Garmisch-Partenkirchen, 09.04.2025
gez.
Elisabeth Koch
Erste Bürgermeisterin