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14.02.2025

Informationen zur Hundesteuer 2025

Der Markt Garmisch-Partenkirchen erinnert alle Hundebesitzer an die kommende Fälligkeit der Hundesteuer am 31.03.2025.  Die Steuer beträgt derzeit für den ersten Hund 84,00 EUR, für den zweiten Hund 156,00 EUR und jeden weiteren Hund 228,00 EUR, sowie für den ersten Kampfhund 1.500,00 EUR, und den zweiten und jeden weiteren Kampfhund 2.700,00 EUR. Anzumelden ist jeder Hund, der über 4 Monate alt ist.

Die Anmeldung ist online unter https://buergerservice.gapa.de/ möglich. Ersatzweise steht auch unter „Formulare Finanzverwaltung/Steueramt“ ein PDF-Formular zur Verfügung. Auf Anfrage senden wir gerne das entsprechende Formular zu.

Auch Änderungen in der Hundehaltung (Besitzwechsel, Tod, Wohnungswechsel des Hundehalters usw.) sind dem Steueramt des Marktes Garmisch-Partenkirchen umgehend mitzuteilen. Entsprechende Formulare finden Sie ebenfalls unter dem o.g. Link. Die Entrichtung der Steuer soll möglichst unbar erfolgen. Bitte geben Sie dabei die Finanzadresse „FAD-Nr.“ an. Soweit ein SEPA-Mandat (Einzugsermächtigung) erteilt wurde, wird die Steuer im Lastschriftverfahren eingezogen. Für Rückfragen steht Ihnen das Steueramt gerne zur Verfügung.

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