2025_010_250129_Amtliche-elektronische-Ausgabe.pdf
einer öffentlichen Zustellung
Die Zustellung an Frau Sigrid Crane
wohnhaft in: 21085 Cardinal Pond Terrace, # 402
Ashburne, VA 20147
Vereinigte Staaten von Amerika
ist nicht möglich.
Die Zustellung der Mahnung vom 28.01.2025 ist nach Art. 15 Abs. 1 Nr. 4 Bayerisches Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetz (VwZVG) i.V. m. Art. 14 Bayerisches Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetz (VwZVG) nicht möglich.
Es wird hiermit bekanntgegeben, dass die Mahnung beim Markt Garmisch-Partenkirchen, Gemeindekasse, Zimmer Nr. 1.03 zur Einsichtnahme aufliegt und vom Steuerpflichtigen bzw. einem Beauftragten dort abgeholt werden kann.
Diese Bekanntmachung gilt als öffentliche Zustellung im Sinne von § 122 Abs. 5 Abgabenordung (AO) i.V.m. § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) bzw. Art. 15 Bayerisches Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetz (VwZVG) in der jeweils derzeit gültigen Fassung.
Es wird darauf hingewiesen, dass hiermit Fristen in Gang gesetzt werden können, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.
Garmisch-Partenkirchen, den 28.01.2025
gez.
Karl Ortmeier
Kassenverwalter