Anträge über 20.000 Euro werden den zuständigen Gremien (Kulturbeirat, Haupt- und Finanzausschuss, Gemeinderat) vorgelegt
Anträge unter 20.000 Euro werden dem Kulturbeirat zur Einschätzung und Bewertung vorgelegt, Entscheidung über Mittelhöhe über Kriterien des Kulturellen Leitbildes durch die 1. Bürgermeisterin