Auch bei geplanten Neupflanzungen im Zusammenhang mit Bauvorhaben, beispielsweise als Ersatzpflanzung, kann das Bauamt zu den örtlichen Anforderungen beraten.
Welche Bäume sind für den Klimawandel geeignet?
Bei einer Neupflanzung spielt die Auswahl geeigneter und klimaangepasster Baumarten eine wichtige Rolle. Dabei sollten unter anderem Standort, Boden, Wasserbedarf und die zukünftigen klimatischen Bedingungen berücksichtigt werden.
Für Informationen zu geeigneten Baumarten und klimaangepasstem Stadtgrün bietet die Bayerische Akademie für Naturschutz und Landschaftspflege Informationen.
Ich muss einen Baum auf meinem Grundstück fällen. Was muss ich beachten?
Bevor Sie einen Baum fällen, sollten Sie prüfen, ob für Ihr Grundstück die Baumschutzverordnung des Marktes Garmisch-Partenkirchen gilt. In geschützten Gebieten dürfen bestimmte Bäume nicht ohne Genehmigung gefällt oder nachhaltig verändert werden.
Die Karten zur Baumschutzverordnung können im Bauamt im Rathaus, Rathausplatz 1, eingesehen werden.
Wichtig:
Die Genehmigungspflicht gilt innerhalb geschützter Gebiete unter anderem für Bäume ab einem Stammumfang von 100 cm, gemessen in einem Meter Höhe.
Für bestimmte Bäume und Maßnahmen gelten Ausnahmen, beispielsweise für abgestorbene Bäume oder zur Herstellung der Verkehrssicherheit.
Ist eine Genehmigung erforderlich, kann diese bei der Unteren Bauaufsichts- und Denkmalschutzbehörde beantragt werden.
Dem Antrag sind unter anderem ein Lageplan mit eingezeichneten Bäumen und Fotos beizufügen.
Bei einer Fällgenehmigung kann eine Ersatzpflanzung oder Ausgleichszahlung vorgeschrieben werden.
Unabhängig von der örtlichen Baumschutzverordnung gelten außerdem die naturschutzrechtlichen Vorgaben. Bäume außerhalb von Wäldern und gärtnerisch genutzten Flächen dürfen grundsätzlich zwischen 1. März und 30. September nicht gefällt oder stark zurückgeschnitten werden.