2024_029_241126_Amtliche-elektronische-Ausgabe.pdf
Eine Zustellung an: Frau Sigrid Crane
___________________________________________________________________
wohnhaft in: 21085 Cardinal Pond Terrace, # 402
Ashburne, VA 20147, Vereinigte Staaten von Amerika
___________________________________________________________________
ist nicht möglich.
Die Bescheide vom 17.11.2021, mit AZ.: 2000-2, und vom 22.07.2022, mit AZ.: 2000-3 und das Schreiben vom 06.12.2022, mit AZ.: 0000071706007-2000 konnten daher nicht zugestellt werden.
Es wird hiermit bekanntgegeben, dass die o.g. Schriftstücke beim Markt Garmisch-Partenkirchen, in der Gemeindekasse, Zimmer Nr. 1.03 aufliegen und vom Steuerpflichtigen bzw. einem Beauftragten dort abgeholt werden können.
Diese Bekanntmachung gilt als öffentliche Zustellung im Sinne von § 122 Abs.5 Abgabenordnung (AO) i.V.m. § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) bzw. Art.15 Bayerisches Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetz (VwZVG) in der jeweils derzeit gültigen Fassung. Es wird darauf hingewiesen, dass hiermit Fristen in Gang gesetzt werden können, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.
Garmisch-Partenkirchen, den 19.11.2024
gez.
Paul Dengg
Leiter Steueramt und Gemeindekasse